Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jegliche Wettkampfanmeldung oder Mitgliedschaft der ANBF obliegt den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Mitglied stimmt diesen Bedingungen ausdrücklich bei der Anmeldung für einen Wettkampf oder einer Mitgliedschaft zu und verpflichtet sich, diesen auch Folge zu leisten. Es besteht kein Widerrufsrecht.

Teilnahme am Wettkampf

Für eine Teilnahme an einem Wettkampf der ANBF ist eine Mitgliedschaft bei der ANBF verpflichtend. Bei einer Neuanmeldung wird eine eigene ANBF Mitgliedsnummer zugeteilt und das Mitglied obliegt allen Rechten und Pflichten der ANBF. Bei der Teilnahme an einem Wettkampf wird eine Teilnahmegebühr von € 130,- eingehoben, die bereits nach der Anmeldung zum Wettkampf fällig und mittels online Payments Gateway für Kartenzahlungen zu zahlen ist. Eine Abmeldung von einer Wettkampfteilnahme inkl. Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist nur bis zum Anmeldeschluss des jeweiligen Wettkampfes möglich. Danach besteht kein Recht auf Rückerstattung.

Mitgliedschaft im Verein

Eine Registrierung als Mitglied bei der ANBF erfolgt über die Webseite und inkludiert noch keine automatische Teilnahme an einem Wettkampf. Bei einer Registrierung verpflichtet sich das Mitglied zur Leistung einer jährlichen Beitragsgebühr in der Höhe von € 50,- mittels automatischem online Payments Gateway. Die Mitgliedschaft wird automatisch jährlich verlängert, sofern sich das Mitglied nicht bis spätestens einem Monat vor der neuerlichen Verlängerung per E-Mail an info@anbf.at vom Verein abmeldet. Die Abmeldung wird nicht sofort wirksam, sondern erst bei Ablauf des aktuellen Beitrittsjahres. Eine Stornierung der Mitgliedschaft im Nachhinein ist nicht möglich. Hat sich das Mitglied abgemeldet, so verpflichtet es sich, auch nach Beendigung der Mitgliedschaft, ein weiteres Jahr für Dopingkontrollen zur Verfügung zu stehen (Näheres im Bereich Dopingkontrollen). In dem Benutzerkonto kann das Mitglied auch seinen persönlichen Mitgliedsausweis herunterladen, um diesen bei Wettkämpfen, gegebenenfalls auch bei anderen Verbänden, welche die Mitgliedschaft der ANBF anerkennen, vorzuweisen. Die Gültigkeit der Mitgliedschaft und auch des Ausweises kann von anderen Verbänden kontrolliert werden.

Das ANBF Athleten-Profil

Für eine Teilnahme an einem Wettkampf ist ein ANBF Athleten-Profil bei der ANBF Homepage erforderlich. Für Mitglieder der ANBF selbst, wird ist dieses automatisch aufgrund des Mitgliedsprofiles übernommen. Der Athlet / die Athletin gibt dort im Zuge der Wettkampfanmeldung personenbezogene Daten bekannt, die von der ANBF nach geltenden DSGVO-Richtlinien weiterverarbeitet und genutzt werden. Der Athlet / die Athletin stimmt ausdrücklich zu, dass diese Daten im unbedingt notwendingen Ausmaß auch an Dritte, mit der Abwicklung eines Wettkampfes von der ANBF beauftragte Personen bzw. Unternehmen weitergegeben werden dürfen (zB. Dopingkontrolle, Jury, Tanning Service, ...). Zudem stimmt der Athlet / die Athletin zu, dass Name, Foto und Alter auch auf der ANBF-Webseite öffentlich platziert werden dürfen (zB. Platzierung, Wall of Fame, Wall of Shame).

Der Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag in der Höhe von € 50,- ist jährlich zu entrichten und wird automatisch via SEPA-Lastschrift eingezogen. Jedes ANBF Mitglied hat dazu seine IBAN, sowie BIC anzugeben und der Abbuchung vom persönlichen Bankkonto zuzustimmen. Keine Aktivität im Verein oder keine Teilnahme an Wettkämpfen befreien nicht von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Hierbei gilt es auch die Abmeldefrist von einem Monat vor der jährlichen Verlängerung zu beachten.

Dopingkontrollen

Die ANBF ist ein Naturalbodybuilding-Verband und führt deshalb stichprobenartig Dopingkontrollen durch. Diese können sowohl am Wettkampftag selbst, als auch unterjährig, abseits der Wettkampfsaison, stattfinden. Der Athlet / die Athletin verpflichtet sich, diese Dopingkontrollen von einem durch die ANBF bestimmten, unabhängigen Vertreter durchführen zu lassen. Zudem verpflichtet sich der Athlet / die Athletin diesem Vertreter auch bei einer unangemeldeten Kontrolle, Zugang zu seinen / ihren privaten Räumlichkeiten zu gewähren. Sollte ein Athlet / eine Athletin diese Dopingkontrolle verweigern, bzw. eine Testung manipulieren, hinauszögern oder verfälschen, so wird der Test als "Nicht bestanden" gewertet. Wird ein Athlet positiv auf eine verbotene Substanz (Wada prohibited list) getestet oder besteht die Dopingkontrolle aus anderen Gründen nicht, so wird er lebenslang von der ANBF ausgeschlossen, muss seine bisher verliehenen Auszeichnungen abtreten und hat für alle Kosten aufzukommen, die im Zusammenhang mit seinem / ihrem Betrug entstanden sind. Zudem verliert er / sie den Zugang zu seinem / ihrem ANBF Profil und wird in der "Wall of Shame" angeführt.

Wettkampf

Alle anwesenden Personen (egal ob Athlet / Athletin, Begleitperson oder Zuschauer) verpflichten sich, die Regeln der ANBF und die Hausregeln der Veranstaltungshalle zu beachten. Den Anweisungen des ANBF Personals ist folge zu leisten. Bei wiederholtem Zuwiderhandeln gegen Anordungen oder Anweisungen kann die betreffende Person des Ortes verwiesen werden. Anspruch auf Rückzahlung für bereits bezahlte Eintritts-, Mitglieds- oder Startgelder besteht nicht.

Fotos und Videos

Um Fotos und Videos mit einer professionellen Kamera (abnehmbares Objektiv) aufnehmen zu dürfen, benötigen Personen eine Erlaubnis, die von der ANBF ausgesprochen werden muss. Hierbei wird zwischen einem Pressepass und einer Drehgenehmigung unterschieden:

Pressepass
Der Pressepass wird an Personen mit öffentlichem Interesse ausgestellt. Dies können Pressereferenten, Journalisten, Medienvertreter, Fotografen oder Personen des öffentlichen Lebens sein. Die Vergabe eines Pressepasses wird vom Vorstand mittels Einzelfallprüfung vorgenommen - hierbei wird vor allem auf Reichweite und Qualität geachtet. Personen mit einem Pressepass haben Zutritt zu allen Räumlichkeiten der Veranstaltung (mit Ausnahme der Tanning-Räume) und sollen vor allem die Veranstaltung als Ganzes ablichten. Das Video- bzw. Fotomaterial ist der ANBF unmittelbar nach der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.

Drehgenehmigung
Die Drehgenehmigung ist für Athleten gedacht, die ihren Auftritt bei der ANBF filmen, bzw. fotografieren möchten. Hierbei gelten folgende Bestimmungen: Die Drehgenehmigung wird explizit dem teilnehmenden Athleten und seinem Betreuer erteilt. Mit der Drehgenehmigung darf nur der Athlet selbst abgelichtet werden (vor allem im Backstagebereich) - von Drittpersonen ist deren eindeutige Zustimmung erforderlich. Die einzige Ausnahme bildet der Auftritt des Athleten auf der Bühne: hierbei darf die gesamte Klasse, mit allen, sich auf der Bühne befindenden Personen, abgelichtet werden. Die Aufnahme des Publikums, der Jury oder anderen Drittpersonen ist wiederum nur mit ausdrücklicher Einverständnis erlaubt. Sobald der Athlet die Bühne wieder verlässt, darf wiederum nur er selbst abgelichtet werden. Die Drehgenehmigung inkludiert weder einen Zugang zur Veranstaltung, noch in den Backstagebereich.

Grundlage für einen Pressepass oder eine Drehgenehmigung ist jedoch, dass keine der Aufnahmen zum Verkauf angeboten werden darf.
Das Filmen und Fotografieren in den Tanning-Räumen ist strengstens untersagt.
Alle Aufnahmen unterliegen dem österreichischen Recht am eigenen Bild.
Bei Zuwiderhandeln dieser Richtlinien kann vom Veranstalter ein sofortiger Platzverweis ausgesprochen werden.
Das Anfertigen von Aufnahmen mit der Handykamera ist gestattet.

Check In

Um beim Wettkampf starten zu können, ist ein sogenannter Check In am Vortag des Wettkampfes nötig. Hierbei wird kontrolliert, ob der Athlet / die Athletin die Kriterien für seine / ihre Klasse erfüllt und eine Mitgliedschaft in einem anerkannten Naturalverband aufrecht ist. Bei Bedarf werden auch die ersten Dopingtests durchgeführt. Hat der Athlet / die Athletin seine Startgebühr bezahlt, so erhält er / sie seine / ihre Startnummer und darf sich Backstage auf den Auftritt vorbereiten. Nur der Athlet / die Athletin, sowie eine einzige von ihm / ihr bestimmte Begleitperson erhalten Zugang zum Backstagebereich. Personen ohne gültige Aufenthaltsberechtigung ist der Zutritt zum Backstagebereich verboten.

Bewertungen

Alle Athleten werden von einer sorgsam ausgewählten und geschulten Wettkampfjury bewertet. Die Bewertung der Wettkampfklassen ​​​​​​​erfolgt anhand unterschiedlicher Kriterien der jeweiligen Klasse und richtet sich rein nach dem optischen Körperaufbau. Die Bewertungen erfolgen fair, objektiv und berücksichtigen weder Alter, Größe, Herkunft noch die Hautfarbe des Teilnehmers. Der Athlet / die Athletin verpflichtet sich, die Jurybewertungen und die damit zusammenhängende Platzierung zu akzeptieren. Rückfragen sind gestattet - Beschwerden sind unerwünscht und zeigen von einem schlechten Sportsgeist.